JUGENDBETEILIGUNG RASTATT

Wir möchten Sie auf unserer Seite herzlich willkommen heißen und Ihnen die Entstehung der Richtlinien für Jugendbeteiligung vorstellen. Initiiert wurden die Richtlinien von der Stadt Rastatt.

Die Einbeziehung von Jugendlichen in kommunale Entscheidungsprozesse wird immer wichtiger, was u.a. durch Paragraph 41 a der Gemeindeordnung deutlich wird. Die jungen Menschen möchten vor allem Projekte und Prozesse beeinflussen und initiieren, die für sie von hoher Relevanz sind.

Für die Ausgestaltung der Richtlinien wurden die Meinungen und Wünsche möglichst aller relevanten Akteure in drei trialogisch organisierten Veranstaltungen aktiviert und angehört. Dabei entstand ein Entwurf, der den Jugendlichen die Möglichkeit gibt, eigene Projekte vorzuschlagen und umzusetzen und der die Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung stärkt. Dies geschieht bspw. über die Einberufung einer Jugenddelegation, die sich aus maximal 20 Mitgliedern zusammensetzen soll.

Die Richtlinien befanden sich bis zum 31. Dezember 2016 in der Kommentierungsphase. Der Entwurf wurde am 17. Januar 2017 abschließend diskutiert und anschließend dem Gemeinderat zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt.

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