ERGEBNISSE ZUM STEINBRUCH BÖLGENTAL

Die Prozessbegleitung gibt sich große Mühe, zu allen ihr bekannten Fragen der Öffentlichkeit rund um den Steinbruch Bölgental zu recherchieren. Für die Rechercheergebnisse waren wir auch mit Experten in Kontakt, um kritisches Feedback zu bekommen. Die Ergebnisse werden bis zum 30. Juni fortlaufend abgebildet.
 
Diese Themensammlung kann aus unserer Sicht zur Information der Bürgerinnen und Bürger oder auch Mitgliedern des Gemeinderats dienen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll eher einen Überblick über die Planung Steinbruch Bölgental geben und Anregungen für weitere eigene Nachforschungen bieten.

 

Welche Gesetze sind einzuhalten?

Gesetze
  • Wenn der Steinbruch Bölgental nicht genehmigungsfähig ist, wird er nicht genehmigt. Ein genehmigungsfähiges Vorhaben hingegen muss genehmigt werden. Mit der Genehmigung sind Mindestauflagen, die die Bevölkerung vor Beeinträchtigungen schützen sollen, erfüllt.
    (Quelle: Landratsamt Schwäbisch Hall)

  • Die im Genehmigungsantrag gemachten Angaben werden von Seiten des Landratsamts im Rahmen von Kontrollen überprüft. Hier werden die Themen Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Naturschutz und wasserwirtschaftliche Belange geprüft.
    (Quelle: Landratsamt Schwäbisch Hall)

  • S+H arbeitet derzeit einen entsprechenden Genehmigungsantrag aus, der anschließend (ca. Herbst 2018) vom Landratsamt Schwäbisch Hall überprüft wird. Die Prüfdauer beträgt zwischen acht und elf Monaten. Fester Bestandteil sind dabei eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Biologie-, Hydrogeologie-, Staub-, Feinstaub- und sprengtechnische Gutachten, TA Lärm.
  • Sind die eingereichten Unterlagen vollständig, so wird das Vorhaben öffentlich bekannt gemacht. Im Anschluss werden die Unterlagen beim Landratsamt, der Gemeinde Satteldorf und ggf. umliegenden Gemeinden ausgelegt. Der Antrag wird öffentlich einsehbar sein inkl. aller Gutachten.
  • Falls eine Genehmigung des Steinbruch Bölgental durch das Landratsamt erteilt wird, ist diese bindend unter Berücksichtigung aller Auflagen.
  • Ziel des sehr umfangreichen Genehmigungsverfahrens ist es, gesundheitliche Schäden auszuschließen und mögliche Beeinträchtigungen / Risiken auf ein Mensch- und umweltverträgliches Maß zu reduzieren. Historisch betrachtet sind auf Grund vieler (Bürger-) Proteste, gesetzlicher Anpassungen, Lernen aus Fehlern der Vergangenheit und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Auflagen und gutachterlichen Anforderungen im europäischen Vergleich auf sehr hohem Niveau.
  • Die im Genehmigungsantrag gemachten Angaben werden von Seiten des Landratsamts im Rahmen von Kontrollen überprüft. Hier werden die Themen Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Naturschutz und wasserwirtschaftliche Belange geprüft. Die Entstaubungsanlagen werden alle 3 Jahre von einer zugelassenen Überwachungsstelle (TÜV, Dekra, o.ä.) geprüft.
    (Quelle: Landratsamt Schwäbisch Hall)

 

Genehmigungsverfahren und gesetzliche Grundlagen  (Regierungspräsidium)

Welchen Verhandlungsspielraum hat die Gemeinde?

Verhandlungsspielraum
  • Die Gemeinde besitzt Wege auf der Fläche des geplanten Steinbruch Bölgental und solche, die zur Zuwegung genutzt werden sollen. Sie darf bei einem mit „Ja“ ausfallenden Bürgerentscheid diese Wege nicht an S+H verkaufen.

  • Damit die Gemeinde die Vergabe der Fläche an zusätzliche Bedingungen knüpfen kann (zum Beispiel: Einrichtung von Dauermesstellen, Begrenzung Anzahl Sprengungen, niedrige Grenzwerte für Lärm oder Staub, keine Ortsdurchfahrt durch Gröningen, etc.), muss der Bürgerentscheid mit „Nein“ ausfallen.
    (Quelle: Gemeinde Satteldorf)

  • Bei der Festlegung des Rohstoffsicherungsgebiets im Regionalplan 1995 wurde die Gemeinde angehört. Sie stimmte der Ausweisung zu. Bei der letzten Teilfortschreibung des Regionalplans 2004 hat die Gemeinde Satteldorf keine Bedenken zum ausgewiesenen Rohstoffsicherungsgebiet angemeldet.
    (Quelle: Gemeinde Satteldorf, Regionalverband Heilbronn-Franken)
  • Die Gemeinde besitzt Wege auf der Fläche des geplanten Steinbruch Bölgental und solche die zur Zuwegung genutzt werden sollen. Sie dürfte bei einem „Ja“-Ergebnis des Bürgerentscheids diese Wege nicht an S+H verkaufen. Auf Grund des Beschlusses zum Bürgerentscheid ist es der Gemeinde aktuell nicht möglich, Bedingungen an eine Vergabe der Wege an die Firma S+H zu knüpfen (Bindefrist). Bei einem „Ja“-Ergebnis des Bürgerentscheids würde dieser Umstand mindestens für die nächsten drei Jahre gelten. Innerhalb dieser drei Jahre könnte nur durch einen neuen Bürgerentscheid, der den aktuellen aufhebt, eine entsprechende Verhandlungsposition wiederhergestellt werden. Ungeklärt ist, wer in diesem Fall den entsprechenden Bürgerentscheid erfolgreich herbeiführen könnte.
    (Quelle: Gemeinde Satteldorf)
  • Damit die Gemeinde die Vergabe der Fläche an Bedingungen knüpfen kann, muss der Bürgerentscheid mit „Nein“ ausfallen.
  • Derzeit kann die Gemeinde lediglich öffentlich formulieren unter welchen Bedingungen sie (falls der Bürgerentscheid mit „Nein“ ausgeht) die Wege danach an S+H verkaufen würde. Diese Aussagen wären rechtlich jedoch (noch) nicht bindend.
  • Gegen diese Nicht-Vergabe der Flächen kann die Firma S+H, bei positivem Genehmigungsbescheid, Klage einreichen. Der Ausgang dieser Klage und die damit verbundenen Folgen sind ungewiss. Möglich wäre jedoch, dass das Gericht die Gemeinde mindestens dazu verpflichtet, die Wege auf der Fläche des geplanten Steinbruchs zu verkaufen. Darüber hinaus könnte das Gericht die S+H anweisen, den Verkehr über die Bölgentaler Straße zu leiten. Ein Urteil wäre für die Firma S+H dauerhaft bindend.
    (Quelle: Gemeinde Satteldorf)
  • Nach frühestens drei Jahren, oder durch einen neuen Bürgerentscheid (Einschränkungen und Hinweise s.o.), könnte die Gemeinde erneut über die Vergabe der Wege an die Firma S+H verhandeln.
    (Quelle: Gemeinde Satteldorf)

Verursachen Sprengungen Gebäudeschäden?

Gebäudeschäden
  • Maximal gibt es drei Sprengungen pro Tag im geplanten Steinbruch Bölgental.
    (Quelle: S+H)

  • Die Genehmigungsbehörde und die Petition schließen Aktivitäten im Steinbruch Kernmühle als Ursache für Gebäudeschäden in Wollmershausen aus. 
    (Quelle: Landratsamt Schwäbisch Hall)

  • Eine Vielzahl der Gerichtsurteile zu Gebäudeschäden, die vermeintlich durch Sprengungen in Steinbrüchen verursacht wurden, wurden überwiegend zu Gunsten des Steinbruchs entschieden.
    (Quelle: Recherche Kommunikationsbüro Ulmer)

  • Eigentum ist in Deutschland ein emotionales und geschütztes Gut und aus diesem Grund besonders wichtig.
  • Im Ort Wollmershausen wurden durch die Genehmigungsbehörde (Landratsamt Schwäbisch Hall) und eine Petition alle Schäden aus Aktivitäten (z.B. Sprengungen) im Steinbruch Kernmühle ausgeschlossen. Einige Wollmershausener kommen zu einer anderen Auffassung. Die Wollmershausener behaupten, dass die Ursache für die deutlich sichtbaren Gebäudeschäden in den Sprengungen des Steinbruchs liegt. Im Rahmen der Petition gingen Beschwerden von den Wollmershausener ein. Die sich aus der Petition ergebenden Maßnahmen „Einrichtung von Messstellen“ und „Treffen mit Betroffenen aus Wollmershausen“ sind nicht verpflichtend für das Landratsamt. Sie sind als Vorschläge für künftige Verfahren anzusehen.
    (Quelle: Landratsamt Schwäbisch Hall)
  • Von der Vielzahl der Gerichtsurteile zu Gebäudeschäden, die vermeintlich durch Sprengungen in Steinbrüchen verursacht wurden, wurden überwiegend zu Gunsten des Steinbruchs entschieden und in einem recherchieren Fall zu Gunsten des Geschädigten.
    (Quelle: Recherche Kommunikationsbüro Ulmer)
  • Die Anzahl der täglichen Sprengungen ist jahreszeit-, wetter- und konjunkturabhängig. Laut Sprengtagebuch gab es in den letzten 10 Jahren kein Tag mit mehr als drei Sprengungen (Großbohrlochsprengungen). Die Anzahl der täglichen Sprengungen ist begrenzt durch die Verarbeitungsleistung der vorhandenen Aufbereitungsanlage.
    (Quelle: S+H)

Welche Staubbelastung ist zu erwarten?

Staub2
  • Anders als Feinstaub (entsteht bei Verbrennungsprozessen) ist Staub nur minimal gesundheitsschädlich.
    (Quelle: Recherchen Kommunikationsbüro Ulmer, hauptsächlich mit Dr. Ulrich Vogt, Universität Stuttgart)

  • Im geplanten Steinbruch Bölgental entsteht ungefähr die ähnliche Staubmenge, die bisher in umliegenden Orten zum Steinbruch Kernmühle ankam (wie beispielsweise in Wollmershausen oder Neidenfels). 
    (Quelle: S+H)

  • Der Staub ist deutlich sichtbar und könnte sich auf angrenzende Gartenmöbel, Photovoltaik-Anlagen, Fahrzeugen, Pflanzen usw. ablagern.
    (Quelle: S+H)

 

  • Die Menge des Staubs die im Steinbruch Bölgental entstehen würde, entspricht ungefähr der Menge, die bisher in umliegenden Orten zum Steinbruch Kernmühle ankam (wie beispielsweise in Wollmershausen oder Neidenfels). Trotz vorherrschender Westwinde ist Gröningen nicht von den Staubemissionen betroffen (Entfernung rd. 1,5 km).
    (Quelle: S+H)
  • Das Ausbreitungsverhalten des Staubs hängt auch im Steinbruch Bölgental von der Emissionshöhe der Quelle, der Topographie des Geländes der Umgebung, der herrschenden Windgeschwindigkeit, Luftfeuchtigkeit, der Stabilität der Atmosphäre und von der Korngröße der Partikel ab.
    (Quelle: Dr. Ulrich Vogt, Universität Stuttgart)

Welches Gesundheitsrisiko geht vom Feinstaub aus?

Feinstaub
  • Feinstaub ist gesundheitsschädlich und entsteht insbesondere bei Verbrennungsprozessen (Motor, Kamin, Verkehr, Landwirtschaft, etc.).
    (Quelle: Umweltbundesamt)

  • Im geplanten Steinbruch Bölgental würde Feinstaub durch den LKW-Verkehr und die dort eingesetzten Maschinen entstehen. Durch gezielte Verkehrsführung (Norderschließung – keine Ortsdurchfahrt von Gröningen oder Bölgental) soll die Feinstaubbelastung so gering wie möglich gehalten werden (ca. 200 Meter Abstand zur Wohnbebauung)
    (Quelle: S+H)

  • Größenordnung: Der durch den Steinbruch Bölgental entstehende Zusatzverkehr beträgt ca. 0,4 – 0,6 Prozent des vom feinstaubrelevanten Gesamtverkehrsaufkommens in der Region (Autobahn, Bundesstraße)
    (Quelle: Statistisches Bundesamt)

  • Feinstaub ist sehr gefährlich und entsteht insbesondere bei Verbrennungsprozessen (Motor, Kamin, speziellen industriellen Anlagen, Verkehr, Landwirtschaft, etc.). Alle sind wegen der Schädlichkeit gehalten Feinstaub-Emissionen so gering wie möglich zu halten. Man kann viel unternehmen, um Feinstaub zu reduzieren. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen wie: Kein offenes Feuer, moderne Fahrzeuge, wenig Fahrten (Verbrennungsprozess, Abrieb, ect.), wenig industrielle Verbrennungsprozesse.
  • Im Steinbruch Kernmühle entsteht aktuell Feinstaub durch den LKW-Verkehr und die dort eingesetzten Maschinen. Das wäre auch im Steinbruch Bölgental der Fall. Größenordnung: Der geplante Steinbruch Bölgental befindet sich direkt an der Autobahn A6. Auf dieser passieren am Tag zwischen 60.000 und 90.000 Fahrzeuge. Falls der Steinbruch Bölgental nicht erschlossen wird, könnte der feinstaubrelevante Verkehr* in einer Größenordnung von 0,4 bis 0,6 Prozent sinken.
    (Quelle: Statistisches Bundesamt)

    *Annahme: Im Jahresdurchschnitt gibt es ca. 260 LKW-Fahrten am Tag für den Versand der gewonnenen Produkte aus dem Steinbruch Bölgental.
    (Quelle: S+H)
  • Nennenswerter Feinstaub geht vom „Brecher“, „Bandabwurf“ und Lagerung nicht aus, da die Mengen sehr gering sind. Die geplante Anlage im Steinbruch Bölgental ist komplett eingehaust. Es wird eine Absauganlage eingesetzt. Feinstaub aus mechanischer Verarbeitung breitet sich in kleinen Mengen bei freien Bandabwürfen aus, die es im geplanten Steinbruch Bölgental nicht geben soll.
    (Quelle: Dr. Ulrich Vogt, Universität Stuttgart; S+H)
  • Das Ausbreitungsverhalten des Feinstaubs hängt auch im Steinbruch Bölgental von der Emissionshöhe der Quelle, der Topographie des Geländes der Umgebung, der herrschenden Windgeschwindigkeit, Luftfeuchtigkeit, der Stabilität der Atmosphäre und von der Korngröße der Partikel ab.
    (Quelle: Dr. Ulrich Vogt, Universität Stuttgart)
  • Es entsteht durch den Steinbruch Bölgental zwar nur minimal Feinstaub. Jedoch ist die Gesamtbelastung der Anwohner (überwiegend durch die Autobahn und ergänzend durch den Steinbruch) für die Menschen vor Ort relevant.
Entstehung von Feinstaub  (umweltbundesamt)

Fahren zukünftig LKWs durch Bölgental oder Gröningen?

Verkehrsführung
  • Um die Verkehrsbelastung (Feinstaub, Lärm, Verschmutzung, etc.) in den Ortschaften durch den Schüttguttransport so gering wie möglich zu halten, beantragt S+H in zwei Varianten eine Umfahrung nördlich von Gröningen. Dieses sieht den Ausbau der bisher hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Feldwege vor (siehe Karten unten). Diese Ortsumfahrung wird auf die B 290 geleitet. Damit gäbe es keine LKW-Durchfahrt direkt durch Bölgental, Gröningen oder Satteldorf.
    (Quelle: S+H)

  • Die Wege und Flächen für eine Norderschließung, sowie für eine direkte Anbindung an die Kreisstraße nach Gröningen gehören aktuell der Gemeinde.
    (Quelle: S+H)

  • Im Szenario „Bürgerentscheid „JA & richterlicher Entscheid für Steinbruch“ kann eine direkte Ortsdurchfahrung durch Gröningen richterlich bindend angeordnet werden.
    (Quelle: Recherche Kommunikationsbüro Ulmer)

  • Seit Jahrzehnten fahren mehrere Hundert LKWs am Tag vom Steinbruch Kernmühle durch Neidenfels und Wollmershausen. Die Bewohner von Neidenfels sind dabei besonders belastet. Wie lange der Verkehr noch andauert, ist durch die Planungen im Steinbruch Bölgental beeinflussbar (siehe unten). Satteldorf ist ebenfalls mit Schüttgut-Duchfahrtsverkehr belastet.
    (Quelle: S+H)
  • S+H beantragt zwei Varianten zur Erschließung des geplanten Steinbruch Bölgental, eine „Nordvariante“ und eine „Nord-Süd-Variante“. Um die Verkehrsbelastung durch den Schüttguttransport so gering wie möglich zu halten, sehen beide den Ausbau der bisher hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Feldwege vor. Aktuell fahren die LKWs mit bis zu 50 cm Distanz an Gebäuden in Neidenfels vorbei. Mit den geplanten Varianten würden die LKWs mit mindestens 200 Meter Abstand  zur Wohnbebauung in Gröningen und Bölgental fahren. Diese Ortsumfahrung würde auf die B 290 geleitet werden. Damit gäbe es keine LKW- Durchfahrt direkt durch Bölgental, Gröningen oder Satteldorf. Eine „Abkürzung“ durch Gröningen soll dadurch verbindlich verhindert werden, dass entsprechende Fahrer bei Nichteinhaltung des Wegekonzepts im Steinbruch Bölgental nicht mehr beladen werden. Ein enger Kurvenradius soll dazu führen, dass die Fahrer bei der Ausfahrt nur über die Umgehungsstraße fahren können.
  • Der Steinbruch Kernmühle muss laut Genehmigungsantrag verfüllt werden. Um die Verfüllungzeit per LKW durch Neidenfels von etwa 50 Jahren auf sieben Jahre zu verkürzen, ist bei der „Nord-Süd-Variante“ ein Förderband zwischen den Steinbrüchen Bölgental und Kernmühle im Planungskonzept angedacht. Über dieses würde das Verfüllmaterial, welches über die Norderschließung in den Steinbruch Bölgental eingefahren wird, abtransportiert.
    (Quelle: S+H)
  • Welche Variante von der Genehmigungsbehörde genehmigt wird, kann nicht vorausgesagt werden.
  • Wege und Flächen, welche für die Straße nördlich des geplanten Steinbruch Bölgental, sowie für eine direkte Anbindung an die Kreisstraße nach Gröningen benötigt werden, gehören aktuell der Gemeinde.
    (Quelle: Gemeinde Satteldorf)

 

 

Der Verlauf der geplanten „Norderschließung“ und des Förderbands zum Steinbruch Bölgental.

 

Wie naturverträglich ist der Steinbruch Bölgental?

Naturschutz
  • Die Artenvielfalt nimmt durch die Existenz des Steinbruch Bölgental während seines Betriebs in der Bilanz keinesfalls ab. Einige wenige Arten werden während des Abbaubetriebes verschwunden sein. Dieser räumlich begrenzte Verlust wird durch das Auftauchen einer Vielzahl neuer Arten (wie z.B. zahlreicher Amphibien- und Reptilienarten) – auf Grund neuer ökologischer Strukturen und Nischen – mehr als ausgeglichen.
    (Quelle: Umweltzentrum Schwäbisch Hall)

  • Bei Vögeln im Sichtbereich zur Sprengung entsteht eine starke Scheuchwirkung durch den Knall. Bei Vögeln außerhalb des Steinbruch Bölgental ist nur eine sehr kurzfristige Scheuchwirkung zu beobachten. Die Schallemissionen des LKW-Verkehrs haben keine Scheuchwirkung zur Folge.
    (Quelle: Umweltzentrum Schwäbisch-Hall)

  • Mögliche Einleitungen von Kalkschlämmen vom Steinbruch Bölgental in Gewässer hat man mittlerweile durch technisch zuverlässige Sicherheitsmaßnahmen und strenge behördliche Auflagen in den Griff bekommen.
    (Quelle: Umweltzentrum Schwäbisch-Hall)

  • Aktuell besteht geringe Biodiversität auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen im geplanten Abbaugebiet (Monokultur, Pestizideinsatz, etc.). Die Artenvielfalt nimmt durch die Existenz des Steinbruch Bölgental während seines Betriebs in der Bilanz keinesfalls ab. Einige wenige Arten, die vor dem Abbau die offene Feldflur besiedelt haben (wie z.B. die Feldlerche), werden während des Abbaubetriebes im Steinbruch Bölgental verschwunden sein. Dieser räumlich begrenzte Verlust wird durch das Auftauchen einer Vielzahl neuer Arten (wie z. B. zahlreichen Amphibien- und Reptilienarten) – auf Grund von neuen ökologischen Strukturen und Nischen im Steinbruch Bölgental– mehr als ausgeglichen.
    (Quelle: Umweltzentrum Schwäbisch-Hall)
  • Auswirkungen von Sprengungen auf die Vogelwelt hängen von der Entfernung ab. Bei Vögeln im Sichtbereich zur Sprengung entsteht eine starke Scheuchwirkung durch den Knall. Bei Vögeln außerhalb des Steinbruch Bölgental ist nur eine sehr kurzfristige Scheuchwirkung zu beobachten (vergleichbar mit einem Schuss oder einem Auspuffknall). Die Schallemissionen des LKW-Verkehrs haben keine Scheuchwirkung zur Folge. Die Regelmäßigkeit der Emissionsquelle (ständig fahrende LKWs) führt zu einem Gewöhnungseffekt bei Vögeln.
    (Quelle: Umweltzentrum Schwäbisch-Hall)
  • In der Vergangenheit gab es Probleme mit der Einleitung von Kalkschlämme in die Jagst, ausgehend vom Steinbruch Kernmühle. Durch technisch zuverlässige Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Verunreinigungen hat man dieses Problem in den Griff bekommen. Inzwischen gibt es strenge behördliche Auflagen, mit denen die Einhaltung im Steinbruch Bölgental kontrolliert wird.
    (Quelle: Umweltzentrum Schwäbisch-Hall)
veröffentlichtung des nabu bw und steine und erden e.v. zu biodiversität im rohstoffabbau

Mit welcher Lärmbelastung ist zu rechnen?

Lärm
  • Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen Wahrnehmung von Lärm und gesundheitlicher Beeinträchtigung durch Lärm. Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Lärm sind auszuschließen (Genehmigungsvoraussetzung).
    (Quelle: S+H)

  • Menschen nehmen den Knall, verursacht durch Sprengungen, unterschiedlich wahr.

  • Aufgrund der Entfernungen kommt es in Gröningen zu keiner Lärmbelästigung durch den Steinbruch Kernmühle und den geplanten Steinbruch Bölgental (etwa gleiche Entfernungen). Aktuelle Abstände Sprengstelle Steinbruch Kernmühle-Ortschaft: Bölgental 1.800 m, Gröningen 1.500 m, Neidenfels 1.000 m, Wollmershausen 700 m
    (Quelle: S+H)

  • Die Einhaltung von Schallausbreitung kann gemessen werden.
    (Quelle: S+H)

Entfernungen zwischen Wohngebieten und Steinbrüchen im Abstandserlass NRW mit Anlage 1

Welche wirtschaftliche Bedeutung hat der Steinbruch?

Wirtschaft
  • Aktuell entstehen der Gemeinde Satteldorf „nennenswerte“ Gewerbeeinnahmen aus den Aktivitäten der Firma S+H sowie der Unternehmensgruppe S+H.
    (Quelle: Gemeinde Satteldorf)

  • Laut Angaben von S+H sind aktuell rund 80 Personen standortgebunden in Satteldorf beschäftigt.
    (Quelle: S+H)

     

Besteht ein Gesundheitsrisiko durch Radon?

Radon
  • Es gibt im geplanten Abbaugebiet keinen Konflikt um das Thema Radon. 
    (Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz)

     
  • In einer Veröffentlichung des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) ist dargestellt, dass es im Raum Satteldorf keine Radonbelastung gibt. Hohenlohe ist eine „weiße Fläche“, weil hier im geologischen Untergrund keine kristallinen Gesteine (i.W. Granite) vorkommen. Der in der Region vorkommende Muschelkalk, ist eine Sedimentablagerung, die am Meeresboden erfolgte. Darin sind keine aus dem Erdmantel stammenden magmatischen Gesteine vertreten und daher gibt es kein Radon als Zerfallsprodukt radioaktiver Minerale.
  • Es gibt im Gebiet keinen Konflikt um das Thema Radon. Auch die Bürgerinitiative verweist in ihren Präsentationen darauf, dass Radon im Hohenloischen nicht vorkommt.
    (Quelle: Bürgerinitiative Steinbruch Bölgental – Nein Danke! e.V., Bundesamt für Strahlenschutz)
  • Ähnlich unbelastet ist im Norden z.B. die Lüneburger Heide. Dort gibt es im Untergrund Salzgesteine (ebenfalls Meeressedimente) und darüber Sand. Nach der Radonkarte des BfS kommt Radon in den Mittelgebirgen Deutschlands vor, dort wo magmatische Gesteine am Gebirgsaufbau beteiligt sind. (Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz)

 

 

Die Radonbelastung in der Region auf einen Blick in der Karte des BfS.

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